12.04.2007
Sehr geehrte Damen und Herren! Seit Jahrzehnten bin ich glühender Liebhaber und Sammler der unvergänglichen Standards des Great American Songbook und ihrer Komponisten, Texter, Vokalsolisten, Instrumentalsolisten und Orchester, sowohl in den Bereichen Easy Listening wie auch Jazz. Soeben bin ich im Internet durch Zufall auf Ihr Angebot zum Thema Frank Sinatra gestoßen – dieses Angebot ist eine einsame Meisterleistung, ich werde sie in Zukunft noch häufig besuchen.
Ich bin frisch pensionierter Englischlehrer (Gymn.) – falls Sie etwa Bedarf bei der Übersetzung von Songtexten u.ä. haben sollten. Vielen Dank und für Sie weiterhin alles Gute und viel Erfolg!
Uwe Domnick
Wer zahlte die ersten Capitol Session?
Der Vertrag, den Sinatra im März 1953 bei Capitol Records unterschrieb, war zunächst nur für 12 Monate befristet und enthielt die Klausel, daß´Sinatra für alle Kosten der ersten Sessions (Studiomiete, weil Capitol ja damals noch keine eigenen Studios besaß, plus Aufwendungen für die beteiligten Musiker) aus eigenen Mitteln in Vorleistung zu gehen hatte, was er auch tat. Sinatra mußte sich dafür mehrmals Geld leihen (zuletzt noch im Frühjahr 1954). Erst nach dem großen Erfolg der ersten Singles und LPs änderte Capitol 1954 den Vetrag und strich die Klausel heraus; auch lief der Kontrakt dann für 5 Jahre (bis 1959).
